Zwei Gläubiger mit Einspruch gegen Strolz-Sanierung

Markt / 28.04.2021 • 21:03 Uhr
Der Strolz-Sanierungsplan wird noch nicht rechtskräftig. strolz
Der Strolz-Sanierungsplan wird noch nicht rechtskräftig. strolz

Feldkirch Im millionenschweren Sanierungsverfahren über den Lecher Sport- und Modehändler Strolz GmbH ist wieder alles offen. Denn kurz vor Ablauf der Fristen wurden zwei Rekurse gegen die Bestätigung des Sanierungsplanes eingebracht. Norbert Stütler, Pressesprecher am Landesgericht, erklärt, dass der Mitte April bestätigte Sanierungsplan damit nicht rechtskräftig werden kann.

Jetzt geht das Sanierungsverfahren zur Prüfung an das Oberlandesgericht Innsbruck. Das OLG kann den Beschluss des Erstgerichtes bestätigen, wonach der mehrheitlich angenommene Sanierungsplan in Rechtskraft erwächst. Oder das Verfahren wird zur neuerlichen Entscheidungsfindung an das Landesgericht zurückgeschickt. Dann muss neu verhandelt werden. Wer die Rekurse eingebracht hat, steht offiziell nicht fest. Aus Gläubigerkreisen ist aber zu erfahren, dass unter anderem zwei Vorarlberger Regionalbanken dem Sanierungsplan nicht zugestimmt haben.