Gewährleistungsrecht soll verbessert werden
Wien Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bereitet ein neues Gewährleistungsrecht mit etlichen Verbesserungen vor. Gewährleistungsansprüche bei Waren mit Mängeln sollen künftig leichter durchsetzbar sein. Als wesentliche Verbesserung für Verbraucher soll die Frist für das Geltendmachen von Mängeln auf ein Jahr verlängert werden. In dieser Zeit muss das Unternehmen – und nicht der Konsument – beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorgelegen ist. Damit kann viel länger die Reparatur eines Gerätes verlangt werden. Ansprüche auf Vertragsauflösung – die bisherige “Wandlung” – sollen künftig einfacher geltend gemacht werden können. Die Begutachtungsfrist endet am 7. Mai. Das Inkrafttreten ist von Zadić für Juli geplant.