Warum die Tagungen von Hotellerie und Gastronomie wiederholt werden müssen

Beschlüsse in WKV-Fachgruppen Hotellerie und Gastronomie ungültig.
Feldkirch Ein Ereignis mit historischem Seltenheitswert spielt sich rund um die am 6. Oktober 2020 in Feldkirch gemeinsam abgehaltenen WKV-Fachgruppentagungen von Gastronomie und Hotellerie ab. Denn beide Tagungen müssen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Abstimmungen wiederholt werden. Die dort getroffenen Beschlüsse und erfolgten Abstimmungen sind ungültig. Das bestätigt WKV-Direktor Christoph Jenny.
Das ist deshalb pikant, weil bei diesen Tagungen auch teils knapp ausgefallene Abstimmungen über eine Streichung der Grundumlage 2021 stattfanden. Die Streichung wurde abgelehnt. Nach Angaben von Jenny seien die Tagungen von Hotellerie und Gastronomie schon seit Jahren gemeinsam abgehalten worden, um den zeitlichen Aufwand für Unternehmer, die beiden Fachgruppen angehören, zu reduzieren. Dabei sei es zu Missverständnissen bei der Ausgabe und Verwendung von zwei unterschiedlichen Wahlkarten für Hotellerie und Gastronomie gekommen. Deswegen werden die beiden Fachgruppentagungen getrennt voneinander am 29. Oktober im WIFI Dornbirn noch einmal abgehalten. Der Hinweis auf Unregelmäßigkeiten sei von UNOS-Landessprecher Sasha Petschnig gekommen, so Jenny.
Petschnig sagt, dass im Anschluss an die Tagung Stichproben bei den anwesenden Personen ergeben hätten, dass Unternehmer für die Abstimmungen teilweise zu wenige Wahlkarten, zu viele Wahlkarten oder falsche Wahlkarten (Gastronomie statt Hotellerie und umgekehrt) verwendeten. Eine Rücksprache mit der Wirtschaftskammer habe ergeben, dass dieser Fehler bei der Ausgabe der Wahlkarten am Beginn der Veranstaltung seinen Ausgang genommen habe.