Wie Vorarlberger Firmen sich an Corona-Kurzarbeitsregeln halten

Markt / 07.10.2020 • 14:30 Uhr
Wie Vorarlberger Firmen sich an Corona-Kurzarbeitsregeln halten
Bei ihren Kontrollen musste die Finanzpolizei nur in zehn Fällen eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Cornona-Kurzarbeitsregeln erstatten. Andere Vergehen wurden aber sehr wohl entdeckt. SYMBOLFOTO/VN

Gegen die gesetzlichen Vorgaben bei der Corona-Kurzarbeit wurde viel weniger verstoßen als befürchtet.

Wien, Schwarzach Bisher erstattete die Finanzpolizei in ganz Österreich nur in 181 Fällen Anzeige wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug, teilt das Finanzministerium mit. Die Finanzpolizei hat seit 21. April 13.829 Unternehmen im ganzen Land kontrolliert, vor allem in Branchen, die vom Lockdown nicht oder nur wenig betroffen waren, etwa „bei Paketdiensten, die Kurzarbeit angemeldet haben, obwohl sie ausgelastet waren, oder in der Bauwirtschaft“, präzisiert Johannes Pasquali vom Finanzministerium im Gespräch mit den VN.

In Vorarlberg gab es zehn Anzeigen im Zusammenhang mit der Corona-Kurzarbeit, wohl auch deshalb, weil präventiv geprüft wurde, so Pasquali. Dennoch haben die Finanzpolizisten bei ihren Kontrollen bei 63 Einsätzen in diesem Bereich auch Missstände entdeckt, etwa 29 Fälle, die nach dem Sozialversicherungsgesetz nicht in Ordnung waren, 37 Fälle, die das Ausländerbeschäftigungsrecht betrafen sowie drei, die nicht dem Arbeitsrecht entsprochen haben. Insgesamt waren es 89 festgestellte Tatbestände. „Festgestellt wurde eine Zunahme von Schwarzarbeit, aber weniger Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsrecht, dies auch deshalb, weil die Grenzen dicht waren“, so Pasquali.

Zufrieden mit der bisherigen Bilanz ist auch Finanzminister Gernot Blümel: „Wir haben rasch Hilfen für unsere Wirtschaft auf den Weg gebracht und die Kontrollen zeigen, dass sich die große Mehrheit der heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer korrekt an das Gesetz hält. Gleichzeitig tolerieren wir aber nicht, dass einige schwarze Schafe nun versuchen, die Hilfen auf Kosten der Steuerzahler zu missbrauchen.“