Ohne Registrierung gibt es in Schweizer Beizen kein Glas Bier

Markt / 07.05.2020 • 11:30 Uhr
Ohne Registrierung gibt es in Schweizer Beizen kein Glas Bier
Andrew Nussbaumer führt nicht nur in Vorarlberg und Liechtenstein Eiscafes, sondern auch in Buchs. Die Regeln in der Schweiz sind für ihn nicht umsetzbar. HOFER

Am 11. Mai startet auch in der Schweiz die Gastronomie wieder – Regeln sorgen für Diskussion.

Bern, Schwarzach Schon die Auflagen für die österreichische Gastronomie, die am 15. Mai hochstarten kann, sind nicht einfach umzusetzen, man denke nur an die Diskussion über die Masken, die für Verwirrung gesorgt hat – darf mit Schild gearbeitet werden, oder braucht es einen Mund-Nasen-Schutz. Das ist inzwischen geklärt. Ganz ungewohnt: Die Schweizer Verwaltung, die immer wieder für den pragmatischen Umgang mit den Regeln gelobt wird, geht diesmal ein Stück weiter als die österreichischen Behörden. Neben Abstands- und Hygieneregeln wollen die Schweizer nämlich genau wissen, wer in die Restaurants, Cafes und Beizli einkehren geht.

„Unter diesen Voraussetzungen werde ich unser Cafe in Buchs nicht öffnen.“

Andrew Nussbaumer, Cafe Dolce Vita, Buchs

Die Regeln sehen vor, dass alle Wirtinnen und Wirte die Gästedaten erfassen müssen. Sie müssen von jedem Gast Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit und die Tischnummer registrieren und diese Daten 14 Tage lang aufbewahren, damit ein allfälliger Ausbruch des Coronavirus genau zurückverfolgt werden kann. Auch wer die Gäste bedient hat, muss festgehalten werden. Nach zwei Wochen müssen die Daten «vollständig» gelöscht werden. Wie der Betrieb diese Daten sammelt, ist nicht festgelegt. Das kann auch handschriftlich erfolgen. Wichtig ist, das der Betrieb diese Daten dem kantonsärztlichen Dienst bei Bedarf zugänglich macht.

Unter diesen Voraussetzungen werde er seinen Betrieb in Buchs nicht öffnen, sagt dazu Andrew Nussbaumer, der dort ein Eiscafe betreibt. “Da sind mir die österreichischen Vorschriften für einmal lieber”, so der Wirt, der schon die Maskendiskussion auslöste. Apropos Masken: Die müssen in der Schweiz von Kellnerinnen und Kellnern nicht getragen werden.