Corona: Kreditstundungen für Verbraucher und Kleinstunternehmen

Zinsen und Tilgungen können aufgeschoben werden.
Wien, Bregenz Kredite von Verbrauchern und Kleinstunternehmen müssen drei Monate lang gestundet werden, sieht das dritte Gesetzespaket zur Coronakrise vor, das heute, Freitag, vom Nationalrat beschlossen wird. Der Sprecher der Vorarlberger Regionalbanken, Wilfried Hopfner, begrüßt die Regelung: “Das ist genau das, was wir in Vorarlberg seit 16. März machen. Die Banken stunden ihren Kunden Raten und wir haben den Gewerbekunden versichert, dass wir ihre Kurzarbeitsbescheide bevorschussen.”
“Die, die jetzt von der Krise betroffen sind, die Ihre Fixkosten kaum zahlen können, denen wollen wir helfen. Kreditkosten sind hier oft eine Herausforderung”, sagt Finanzminister Gernot Blümel. Konkret geht es um Verbraucherkreditverträge und Kredite an Kleinstunternehmen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020 fällig werden, werden auf drei Monate gestundet, wenn dem Kreditnehmer die Zahlungen aufgrund von Einkommensausfällen “nicht zumutbar” sind. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um drei Monate.