Alpe Krähenberg

Leserbriefe / 07.02.2024 • 18:00 Uhr

Zum Bericht „Missstände um Luxus-Alpe weiten sich aus“, VN vom 7.2.2024:

Wenn man die Berichte in den Medien verfolgt, wurde hier unter dem Deckmantel „Alpgebäude“ unter dem seinerzeitigen Bürgermeister ein fertiges Bauwerk durchgewunken, das dem Zweck einer Alpe nicht gerecht wird. Das Gebäude wurde in seinen Abmessungen deutlich zu groß gebaut, ein Teich wurde angelegt. Da die Behörden bei jedem „kleinen Häuslebauer“ penibel auf die Ausführung achten, werden bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Baupläne entsprechende Änderungen und unter Umständen sogar der Abriss des Bauwerkes vorgeschrieben. Dies bedeutet im Falle der Alpe Krähenberg Rückbau auf das genehmigte Bauvolumen und wenn das technisch nicht machbar ist muss ein Abrissbescheid zugestellt werden. Alles andere ist ja gesetzlich nicht gedeckt. Zudem müssen auch die mit der Endabnahme der Alpe befassten Personen in die Pflicht genommen werden (Amtsmissbrauch, etc.).

Oskar Linder,

Schlins