Achtalradweg

Leserbriefe / 30.11.2021 • 19:51 Uhr

Zum Leserbrief von Hr. Troy, VN vom 23. November:

Ich gebe Herrn Troy ja recht: Aus der Sicht des Radverkehrs wäre ein Radweg durch die Achtalschlucht eine tolle Sache. Doch jetzt kommt das Aber: Pünktlich zum EU-Beitritt Österreichs im Jänner 1995 meldete die Vorarlberger Landesregierung die Bregenzerachschlucht als Natura-2000-Gebiet in Brüssel an. Seither gilt für das Gebiet das Verschlechterungsverbot. Dieses besagt, dass praktisch alle Eingriffe vorab einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, in deren Rahmen auch Alternativlösungen gesucht werden müssen. Zusätzlich gilt die Achschlucht als „prioritärer Lebensraum“, in den wir nur eingreifen dürfen, wenn die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sind. Kurz gesagt: ein kaum auflösbarer Konflikt zwischen den Interessen des Radverkehrs und jenen des Naturschutzes, wobei Letzterer die besseren Karten hat. Das ist der verfahrensrechtliche Teil, der die Radverbindung unrealistisch erscheinen lässt; und über Geld haben wir noch gar nicht gesprochen. Diesbezüglich ist Herrn Troys Optimismus leider unbegründet. Selbst wenn wir ihn bauen dürften, würde ein Radweg zumindest 40 Millionen Euro und jährlich einen sechsstelligen Erhaltungsbetrag kosten. Wir prüfen gerade alternative Streckenführungen für die zweifellos notwendige Radverbindung zwischen Bregenzerwald und Rheintal. Die Ergebnisse liegen uns im Lauf des kommenden Jahres vor. Außer Streit steht jedenfalls, dass der Trampelpfad durch die Achtalschlucht, der in die Zuständigkeit von Landesrat Tittler fällt, erhalten bleibt.

Mobilitätslandesrat Johannes Rauch, Bregenz