Wer stimmt ab?

Leserbriefe / 22.11.2021 • 20:25 Uhr

Bei all den Diskussionen betreffend die Volksabstimmungen auf Gemeindeebene fehlt mir ein wichtiger Aspekt. Die inhaltlichen Themen betreffen vor allem Baugenehmigungen, Umwidmungen von Flächen. Diese Entscheidungen haben doch nicht ausschließlich Auswirkungen auf die BewohnerInnen dieser Gemeinden. Wenn man nur die beiden Abstimmungen in Ludesch oder in Altach hernimmt: Da sind doch nicht nur die LudescherInnen, AltacherInnen Betroffene. Diese Auswirkungen bekommen doch auch andere Menschen und Gemeinden zu spüren: Verkehr, Arbeitsplätze, Zubetonieren von Grünflächen (Hochwässer, Insektensterben, Luftqualität …), Umweltverdreckung, Landwirtschaft, das betrifft doch nicht einfach die Menschen, die in den jeweiligen Gemeinden wohnen. Auch beim Thema Steuergelder geht das weit über die jeweiligen Gemeinden hinaus. Ich bin sehr dafür, dass die Beteiligten/Betroffenen über größere Projekte abstimmen sollen, zum Beispiel auch bei der Tunnelspinnerei in Feldkirch oder bei einer Abstimmung über die sogenannte S18. Wo aber werden die Grenzen der Abstimmungsberechtigten gezogen? Bitte mitdenken: Wer darf abstimmen?

Siegfried Schöch-Fitz, Feldkirch