Schuldvermutung
Zum Leserbrief „Unschuldsvermutung“ von Hans Jaquemar, VN vom 15. 10. 2021:
Der Leserbrief scheint mir zur Logik zurückzuführen. Den juristischen Stehsatz von der Unschuldsvermutung kann man wirklich kaum mehr hören. Wenn behördlich in einer Sache ermittelt wird, gilt in einem Rechtsstaat die Schuldvermutung. Welche Vorwürfe im aktuellen Fall vorliegen, weiß man. Sie sind entweder zu bestätigen oder zu entkräften. Wer „kholschwarz“ denkt (Altklubobmann Khol, 15. 10., im ORF), kann dessen Verschiebung der Schuldvermutung von den Chat-Schreibern auf diejenigen, die die Chats veröffentlicht haben, folgen, andere wohl nicht. In seiner ersten Rede hat sich Kurz auch nicht entschuldigt, sondern auf die Emotionen und Fehler aller Menschen hingewiesen, auch seine. Die Ent-Schuldigung kam später vom obersten Repräsentanten der Republik, dem Bundespräsidenten. Begriffe und Fakten sind schnell verschoben, denn eine weitere Eigenschaft der Menschen ist Vergesslichkeit. Man kann bei einer einfachen Aussage bleiben: Derzeit gilt die Schuldvermutung.
Mag. Dr. Hildegard Pfanner, Bregenz