Wald vor Wild
Zu den Beiträgen „Gämse in Möggers“ und „Futterstelle als Zankapfel“, VN vom 20. Und 21. 8. 20201:
Dass der Umgang mit Schalenwildarten in Vorarlberg über das Jagdgesetz geregelt wird, ist eine rechtliche Tatsache. Faktisch ist es aber wohl so, dass der Vollzug durch die Land- und Forstwirtschaft dominiert wird und Wildtiere nur noch als profitschmälernde, störende Objekte betrachtet werden. Das Regierungsprogramm 2020 bis 2024, das eigentlich die Schaffung von Natur- und damit Wildtierschutzräumen vorsieht, ist hier offenkundig nicht relevant. Und auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat für die (Forst)Behörde augenscheinlich keinerlei Bedeutung. Diese schreibt nämlich vor, dass eine Art (z.B. Gams oder Wolf) geeignete Lebensräume besiedeln kann. Das ist auch für Behörden bindend. Aber die forstlichen (und wildbiologischen) Sachverständigen scheinen „Probleme“ nur eindimensional auf eine ganz spezifische Weise zu liquidieren, ohne je über Lösungen nachdenken zu müssen. Die ‚wildökologische Raumplanung‘ in Vorarlberg ist ein forstwirtschaftliches Diktum und hat sich mit ihren Platzzuweisungen und seltsamen Vorstellungen von Populationsgrößen sowie den Fütterungs- und Lenkungsmaßnahmen zu Ungunsten aller Wildtiere in eine Sackgasse entwickelt. Im stetig schwindenden Lebensraum werden vor allem Schalenwildarten mantraartig als Waldvernichter dämonisiert – da sind bereits zwei Waldgämsen schon (zwei) zu viel. Hier braucht es vermutlich eine Frischzellenkur für die Geisteshaltung, um wieder zurück zu undogmatischer Bodenständigkeit zu gelangen, anstatt weiterhin einen Krieg gegen Fauna und Flora zu führen.
Ulrike Schmid, MA, Götzis