Aufgabe des Staates
Zum Bericht „Entrüstung über ungarisches Gesetz“, VN vom 9. 7. 21:
Ungarn wieder unter Beschuss. Frau Ursula von der Leyen droht mit rechtlichen Schritten, EU-Abgeordnete fordern Kürzungen von Geldern für Budapest. Zerfällt Europa, da zuviel Quotenfrauen am Werk sind? Würde man genauer hinschauen, unternimmt Ungarn das Richtige. Kinder schützen. Balázs Hidvéghi, EU-Abgeordneter: „Es handelt sich um ein Bündel von Vorschriften zum Schutz von Kindern. Es ist Sache der Eltern, zu entscheiden, wie sie im Einklang mit ihren Weltanschauungen die Sexualerziehung ihrer Kinder gestalten. Und es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass dieser Erziehungsvorrang der Eltern respektiert wird. Das Gesetz verbietet keine Sexualerziehung, aber es stellt sicher, dass sie von qualifizierten und zugelassenen Fachkräften und in einer altersgerechten Weise durchgeführt wird. Wir wollen nicht, dass eine radikale Lobby in die Schulen eindringt und unsere Kinder über Geschlechtsumwandlungen und Hormonbehandlungen belehrt“. Die Europäische Kommission hat einen Brief an die ungarische Regierung geschickt und darin bemängelt, dass das Gesetz gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt. „Absurd. Dieses Gesetz schützt das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren religiösen, philosophischen und pädagogischen Überzeugungen zu erziehen. Das ist in Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt“.
Karoline Schöpf, Dornbirn