Van der Bellen, der falsche Exekutor

Wie dem alten Kaiser bleibt auch dem Bundespräsidenten gegenwärtig nichts erspart. Er ist nicht nur Staatsnotar und ranghöchster Redner, sondern auch letzte Kriseninstanz und Troubleshooter. Letztere beziehen sich ihrem Kern nach auf staatspolitische Ausnahmesituationen, nicht auf lapidare Streitfragen in einem Untersuchungsausschuss zur Frage der Aktenlieferungen des Finanzministers. Über den Verfassungsmechanismus gerät nun der überparteiliche Bundespräsident in den Parteienstreit. Das wäre kein Problem, wenn es in Österreich eine politische Kultur gäbe, die ein Sensorium dafür besäße, wann die Grundfesten der Republik auf dem Spiel stehen oder nur die parteipolitischen Leidenschaften aus dem Ruder laufen. Doch von einer solchen Urteilskraft kann aktuell bei den Parteien keine Rede sein. Unstrittig hat der U-Ausschuss bereits spannende und entlarvende Zusammenhänge zutage gefördert. Er zeigt aber auch auf, dass die bei Streitfragen eingebauten Eskalationsmaßnahmen über den Verfassungsgerichtshof bis zum Bundespräsidenten nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Bessere Lösungen sind gefragt, der Bundespräsident hat dabei keine größere Rolle mehr zu spielen. Die Verhältnismäßigkeit sollte bei den eingeforderten Reformen und Nachschärfungen der U-Ausschussverfahren mit Blick auf die Verfassung, den Säulen der Republik, nicht aus den Augen verloren werden. Der Schöpfer der österreichischen Verfassung, Hans Kelsen, müsste sich andernfalls im Grabe räuspern, um gehört zu werden.
Dr. Günter Felder, Dornbirn