Teilhabe heißt auch Verzicht

Zum Beitrag „Souveränität: Teilhabe oder Rosinenpicken“, VN vom 1. 6. 21:
Frau Claudia Gamon, Neos-EU-Abgeordnete, schneidet in diesem Artikel ein latentes Problem der Schweiz an. Die bilateralen Verträge waren eine Alternative zur EU-Vollmitgliedschaft. Dies deshalb, weil die Schweiz ihre Nationalstaatlichkeit hochhält und einen wirtschaftlich soliden Haushalt hat. Die Bevölkerung steht einer Öffnung zur EU und deren pro-europäischen Kräften auch weiterhin skeptisch gegenüber. Es ist richtig, dass sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert haben und eine „Anpassung der bilateralen Verträge“ notwendig machen. Das heißt aber nicht, dass damit gewisse Vereinbarungen einfach unter den Tisch fallen und durch EU-Gesetze ersetzt werden. Ein Vorteil für beide Seiten wäre der Wegfall der Zollgrenzen für den Güter- und Warenverkehr und der Weiterbestand der Personenfreizügigkeit. Negative Auswirkungen können sich mit der EU-Zuwanderungspolitik, dem Sozialsystem, der Überfremdung, dem Arbeitsmarkt und der Lebensqualität ergeben. Nachteile bei den Handelsbeziehungen, der Bildung und Forschung wären wohl in Kauf zu nehmen. Die Übernahme des EU-Rechts ist ein grundsätzliches Problem für die Schweiz. Dass es der EU gut tun würde, einmal ein zahlungskräftiges Land aufzunehmen, darüber besteht kein Zweifel. Aber eine „Milchkuh“ bekommt man eben nicht geschenkt! Dafür ist der Konsens „Teilhabe oder Rosinenpickerei“ etwas zu lapidar formuliert. Denn Teilhabe heißt auch Verzicht – und über dünn gesäte Rosinen lässt sich streiten.
Dip.-Ing. Richard Schmidt,
Immensee/SZ