Kickl auf dünnem Eis
Wenn man die Reden des Herrn Kickl im Parlament verfolgt, kann man zwar anerkennen, dass seine Rhetorik, im Gegensatz zu anderen Parlamentariern perfekt und ausgefeilt ist. Was nun den Inhalt anbelangt, so bewegt er sich in Sachen Corona haarscharf an der Kante zur „Volksverhetzung“ und Missachtung von Grundrechten im Strafgesetzbuch. Jeder Bürgerin und jedem Bürger muss klar sein, dass er seinem Mitmenschen keinerlei Schaden wissentlich zufügen darf, ohne sich strafbar zu machen. Der Aufruf, Testen und Impfen abzulehnen, gehört genau in diese Kategorie. Im Strafgesetzbuch unter § 178 heißt es: „Wer eine Handlung begeht, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen!“ Daraus resultiert, dass die Regierung und die verantwortlichen Politiker angesichts der lebensgefährlichen Situation in der Lage wären, Testen und Impfen verbindlich vorzuschreiben. Nur aus Sorge um Stimmenverluste beim Wähler riskieren sie Gesundheit und Menschenleben, ein unentschuldbares Vorgehen. Mit dieser Haltung verleiten sie zusätzlich Teile der Bevölkerung, sich schuldhaft zu verhalten, ein unverantwortlicher Zustand. Wir befinden uns hier nicht in einer Sportveranstaltung; „Wer ist der Bessere, das Virus oder ich?“ Hier geht es um Leben oder Tod und um sehr, sehr viel Geld. Quo vadis BK Kurz?
Ing. Gerhard Miltner, Bregenz