Vorbeugung zu Verbrechensbekämpfung im Rechtswesen
Zum VN-Kommentar „Präventionsparadoxon“ von Fr. Stainer-Hämmerle:
Von einer unterrichtenden FH-Politikwissenschaftlerin würde ich schon neutral gehaltene, fundierte Kommentare erwarten, die über ihren grünen Tellerrand die wahren Hintergründe erörtern. Das Parlament (das sind von uns gewählte Vertreter) beschließt Gesetze. Und dann beginnen die Probleme, die Fr. Stainer einmal aufgreifen könnte. Denn zur Auslegung dieser Gesetze müssen diese juristisch formuliert werden! Leider gibt es in Österreich scheinbar wenig kundige Juristen, die fähig sind Gesetzestexte so eindeutig zu formulieren und zu begründen, dass es für falsche Auslegung und Anwendung wenig Spielraum gibt und nicht ständig jede Juristische Instanz unterschiedlich entscheidet?! Und wie soll sich dann der Normalbürger auskennen, wenn Hr. Kogler und Co. an nicht gesetzeskonformen Demonstrationen teilnehmen? Und wenn diese schon von sich aus nicht die Regierung verlassen, auch nicht vom Kanzler wegen Unruhestiftung und falscher Gesetzesauslegung gefeuert werden?
Helmut Thür, Dornbirn