Direkte Demokratie – eine neue Chance

Leserbriefe / 07.02.2021 • 17:20 Uhr

Die „Initiative Ludesch“ hat in ihrem Dorf im Jahr 2019 eine Volksabstimmung zum „Erhalt des Neugut“ initiiert und mit 56,1% der Stimmen auch sicher gewonnen. Die hohe Wahlbeteiligung von 65,1% und das klare Ergebnis haben dazu geführt, dass das Verfahren zur Herausnahme der Flächen aus der Landesgrünzone ruhend gestellt wurde. Im Oktober 2020 hat der Verfassungs-gerichtshof der Anfechtung einiger Grundstückseigentümer stattgegeben. Begründet wurde dies damit, dass eine von Bürgerinnen und Bürgern erwirkte Volksabstimmung, die sich gegen den Willen der Gemeindevertretung richte, gegen den Grundsatz der repräsentativen Demokratie verstoße. Das Vorarlberger Volksabstimmungsgesetz entspräche nicht unserer Verfassung und müsse nun bis Ende 2021 „repariert“ werden. Dieses Urteil des VFGH stieß vielerorts auf Unverständnis. Warum können die repräsentative und die direkte Demokratie nicht gleichberechtigt nebeneinanderstehen? Ländle-Politiker aller Parteien meldeten sich zu Wort. Sie alle bedauerten den Verlust der direkten Demokratie und erklärten wortreich, was sie nun unternehmen werden. Bei der nächsten Landtagssitzung am 3.2.2021 haben sie dazu nun Gelegenheit. Die Neos haben einen Antrag zum Erhalt der direkten Demokratie und des bürgerlichen Initiativrechts eingebracht. Am 27.1.2021 wird der Rechtsausschuss beraten und in der Landtagssitzung wird darüber abgestimmt. Wir erwarten, dass sich unsere Landespolitiker über alle Parteigrenzen hinweg für die Stärkung der direkten Demokratie einsetzen.

Hildegard Hartmann, Ludesch,

für die Initiative Ludesch