Quarantäneregelungen (panta rhei)
Am Freitag „kassierte“ das Oberverwaltungsgericht in Münster (Deutschland) die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer. Nach der Regelung müssten sich Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen (NRW) in häusliche Quarantäne (Absonderung) begeben und dürften zehn Tage lang keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land NRW nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Coronapandemie in Deutschland. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B 1770/20.NE). Wenige Stunden später wurde die Q-Verordnung von der NRW-Landesregierung ausgesetzt. Nach dem Außerkraftsetzen der Corona-Einreiseverordnung im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird es voraussichtlich keine Quarantäne-Neuregelung für Reiserückkehrer aus dem Ausland geben. Dies verkündigte der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag in Düsseldorf. Somit ergibt sich ein föderales widersprüchliches Bild: Die 17 Mill. Einwohner von NRW dürfen zum Wintersport z.B. nach Österreich verreisen ohne Quarantäneverpflichtung bei der Rückkehr – für andere D-Bundesländer gelten (noch) andere Regeln. Vielleicht geht sich unsere Wintersaison doch noch aus?!
Matthias Trietsch,
Satteins