Von wegen starker Rechtsstaat
Man kann es ja kaum glauben, dass ein juristisches Abwürgen von Volksabstimmungsmöglichkeiten durch Bürgerinitiativen noch als „Zeichen eines starken Rechtsstaates“ (RA Doshi in VN vom 29. 10.) bezeichnet werden kann. Bereits im Dezember 2019 habe ich mich in Leserbriefform darüber geärgert, dass die Volksabstimmung als eines der letzten Mittel direkter Demokratie in unserem Rechtsstaat überhaupt juristisch angezweifelt werden kann. Und nun dieses für mich als juristischen Laien völlig unverständliche Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das offensichtlich auch für Verfassungsexperten nur schwer zu verkraften ist. Dies müsste nun im Nationalrat mit nötiger namentlicher Abstimmung dringendst so formuliert werden, dass auch die findigsten Volksabstimmungsanfechter juristisch nicht mehr durchkommen. Dann würde sich hoffentlich mit der nötigen Mehrheit zeigen, welche(r) Abgeordnete sich dem Art. 1 der Bundesverfassung „Das Recht geht vom Volke aus“ entgegenstellt. Dann würde es für Bürgerinitiativen endlich wieder möglich sein, ohne „Bauchweh“ und mit absoluter Rechtssicherheit und zwar auch ohne Gemeindevertretungsmehrheit zu einer Volksabstimmung zu gelangen. Das wäre im Sinne der Bürger(innen) unseres Landes und im Sinne unseres Bundespräsidenten, der während der Regierungsumbildung von einer „eleganten Bundesverfassung“ gesprochen hat.
Egon Troy, Fußach