Test nicht bestanden
Unsere Verfassung hat den Test im Ernstfall nicht bestanden. Eine Verfassung ist nämlich nicht nur für Schönwetterzeiten da, eine Verfassung gilt auch in Krisenzeiten und hat sich gerade dabei zu bewähren. Auch in Krisenzeiten hat sich die Regierung an die Verfassung zu halten.
Um dies zu gewährleisten, muss es Bürgern möglich sein, sich gegen das Regierungshandeln juristisch effektiv zu wehren und dieses Agieren ohne negative Folgen für einen selbst auch öffentlich in Frage stellen. Kanzler Kurz handelte und handelt aber auf eine Art und Weise, die einem Kanzler Metternich zur Ehre gereichen würde. Individuelle Freiheit wird dem Einzelnen und der Gesamtheit der Bevölkerung nur dann „in einem Gnadenakt“ gewährt, wenn es die Obrigkeit für angemessen erachtet.
Beschränkungen der individuellen Freiheit werden nach Gutdünken und ohne wirksame Anfechtungsmöglichkeit willkürlich durchgeführt. Es wird der Eindruck vermittelt, dass Verfassungskonformität sei nicht viel mehr als „nice to have“.
Juristisch bedeutsam ist auch, dass die Regierung mit Verordnungen statt Bescheiden agiert, was bedeutet, dass ein Rechtsmittel dagegen deutlich aufwendiger und langwieriger ist. Es gibt nur die Möglichkeit eines Normprüfungsverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof. Dies kann Monate dauern und hat keine aufschiebende Wirkung.
Werner Giacomuzzi, Lochau