Brand in Höchster Mittelschule

Leserbriefe / 21.08.2020 • 17:52 Uhr

Zum VN-Bericht „Feuriger Abschiedsgruß nach Vandalismus“, VN vom
20. August:

In den VN vom 20. 8. 2020 wird berichtet, dass in der Nacht von Montag auf Dienstag im Konferenzzimmer der Höchster Mittelschule unbekannte Täter Feuer gelegt haben, wodurch das Sekretariats- und das Lehrerzimmer vollkommen zerstört worden sind. Nur aufgrund des Feuermelders und des raschen Eingreifens der Feuerwehr mit vier Löschfahrzeugen und schwerem Atemschutzgerät konnte ein noch größerer Schaden verhindert werden. Gemäß § 169 Strafgesetzbuch begeht Brandstiftung, wer eine „Feuersbrunst“ verursacht. Gemäß Rechtsprechung liegt eine Feuersbrunst dann vor, wenn zur Bekämpfung besondere Mittel (z. B. Feuerwehr) eingesetzt werden müssen oder eine gewisse räumliche Ausdehnung des Feuers vorliegt, wobei bereits bedingter Vorsatz genügt. Keine 24 Stunden nach der Brandlegung und vor Aufklärung aller Tatumstände und Ausforschung der Täter schließt Polizeisprecher Spitzhofer bereits eine „direkte“ Brandstiftung aus und spricht verharmlosend lediglich von einem „Abschiedsgruß“ der Täter, womit Herr Spitzhofer den Ermittlungen seiner Kollegen und der Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft sowie einem allfälligen Gerichtsurteil vorgreift. Man kann sich nur wundern.

Dr. Jörg Frey, Feldkirch