Pandemieregulierungen in Österreich
Durchsetzbare Schutzvorschriften für den Bürger sind natürlich wichtig, denn mit der Freiwilligkeit ist es erfahrungsgemäß nicht weit her, wenn es um Einschränkungen für den Einzelnen geht. Dass aber das Ministerium keine Juristen hat, die die Gebote und Verordnungen auf Rechtsgültigkeit überprüften, bevor diese verkündet werden, ist bedenklich.
Nicht nur Beamte, sondern auch alle möglichen Berater und Referenten werden von der Regierung laufend beschäftigt. Warum muss dann der Präsident des VfGH ein so vernichtendes Urteil fällen, das sogar die Opposition des Nationalrats in den Schatten stellt?
Damit wird die Polizei der Lächerlichkeit preisgegeben, die Strafen ausstellen soll, die dann ungültig sind. Es darf doch angenommen werden, dass ab sofort die Verordnungen noch vor Verlautbarung stärker auf Gesetzmäßigkeit überprüft werden.
Hansjörg Huber,
Frastanz