“Causa Leila”: Krasser Fall von Cybermobbing an Vorarlberger Schule

Verleumdet, bedroht und ausgestoßen: „Causa Leila“ beschäftigte Staatsanwaltschaft und Gericht.
Schwarzach Das Mädchen Leila (Name von der Redaktion geändert) wurde nicht in Österreich geboren. Seit zehn Jahren wohnt die noch Minderjährige mit ihren immigrierten Eltern und Geschwistern in Vorarlberg.
Bis zum Herbst des vergangenen Jahres war noch alles so, wie es für ein Kind sein sollte. Leila besuchte eine Mittelschule in Vorarlberg. Sie hatte Freundinnen in der Klasse und fühlte sich wohl. Unter ihren Klassenkameradinnen war auch Anna (Name geändert). Ein Mädchen, das schon bald für eine drastische Zerstörung des harmonischen Idylls in der Klasse sorgen sollte.
Denn eben diese Anna erhielt plötzlich mehrere Nachrichten über die Social-Media Plattform Instagram. Im Laufe von mehreren Wochen landeten unzählige Mitteilungen jeweils von eigens dafür angelegten „Fake Accounts“ auf Annas Smartphone. Mit abscheulichen Inhalten.
So wurde das Kind in unvorstellbarer Weise beschimpft und beleidigt. Doch nicht nur das. Anna wurde auch damit gedroht, vergewaltigt und auf verschiedene Weisen umgebracht zu werden.
Einige dieser Nachrichten waren mit „LG Leila“ unterzeichnet.
Von der Schule suspendiert
Eine unheilvolle Serie von folgenschweren Konsequenzen nahm ihren Lauf. Annas Mutter zeigte die Vorfälle bei der Polizei an. Leila wurde als Verfasserin der Nachrichten angenommen. Das wurde in der Klasse publik. Und auch an der Schule. Die Tochter einer Migrantenfamilie wurde von der Lehrerin bloßgestellt. Vor versammelter Klasse. Schließlich wurde Leila für vier Wochen von der Schule suspendiert. Erst nach umfangreicher Intervention durfte die Schülerin wieder am Online-Unterricht teilnehmen. Allerdings in einer anderen Klasse, getrennt von Anna.
Leilas Familie wurde bedroht, Unbekannte randalierten vor ihrer Haustüre und zündeten eine Matratze an. Ihre noch jüngeren Geschwister wurden von Autos verfolgt.
Staatsanwaltschaft am Zug
Die Staatsanwaltschaft verfügte eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Leilas Familie. Doch auf keinem der dort beschlagnahmten elektronischen Geräte konnten irgendwelche Hinweise auf die Drohungen festgestellt werden.
Woher kamen die Nachrichten also? Mit größtem Aufwand verordnete die Staatsanwaltschaft von verschiedenen Mobilfunkbetreibern und Instagram eine Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten sowie die IP-Adressen, die im Zusammenhang mit der Erstellung der betreffenden Täter-Accounts und deren Nutzung stehen.
Das Ergebnis war so verblüffend wie erschreckend: Nahezu sämtliche IP-Adressen der Drohnachrichten konnten dem Internetanschluss von Annas Familie zugordnet werden. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung an der Wohnadresse von Annas Familie wurden schließlich zwei dem Mädchen gehörende Smartphones vorgefunden, wobei sich in einem davon die ausgehenden Drohnachrichten befunden haben.
Verfahren eingestellt
Für die Staatsanwaltschaft war klar: Anna verfasste die Drohnachrichten an ihre eigene Adresse selbst und täuschte die Straftaten vor. Doch das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt noch keine 14 Jahre alt und somit noch nicht strafmündig. Das Verfahren gegen Anna wegen Verleumdung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Zeugenaussage wurde eingestellt.
Leila besucht die Mittelschule inzwischen weiterhin.
„War es Rassenhass?“
Leilas Strafverteidigerin Andrea Höfle-Stenech, die das zunächst beschuldigte Mädchen vertrat, ist mittlerweile zur Opferanwältin der Schülerin geworden. Zum Gratistarif.

„Leila hat Albträume, Kopf- und Bauchschmerzen und befindet sich auch in psychiatrischer Behandlung. Auch ihre Mutter leidet seitdem an unerklärlichen Bauchschmerzen und fühlt sich tot, obwohl sie noch lebt. Die Vorverurteilung ging sogar so weit, ihrer Schwester im Februar der Schulwechsel von der Volks- in dieselbe betroffene Mittelschule mit der Begründung verwehrt wurde, dass man nicht noch einmal so einen Fall wie den von Leila in der Schule haben möchte“, schildert Höfle-Stenech die krassen Folgen dieser Verleumdung. Eine Erklärung für diese Art von Mobbing habe die Familie von Leila nicht. Sie vermutet schlichtweg Rassenhass.
Höfle-Stenech: „Laut Kinder- und Jugendanwalt und der Bildungsdirektion hat es einen so krassen Fall – auch bundesländerübergreifend – angeblich noch nie gegeben.“ Die Anwältin brachte Ende August eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen Verletzung von Unionsrecht durch Österreich ein.