Neue WhatsApp-Regeln ab Samstag: Wer nicht zustimmt, verliert bald Funktionen

Jahresrückblick 2021 / 14.05.2021 • 07:00 Uhr
Neue WhatsApp-Regeln ab Samstag: Wer nicht zustimmt, verliert bald Funktionen
Bei WhatsApp gelten ab 15. Mai neue Datenschutzbedingungen. Kritiker warnen vor möglichem Datenaustausch mit der Konzernmutter Facebook.   REUTERS

Datenschutzexperte Dr. Christian Wirthensohn von der Kanzlei TWP zur neuen Richtlinie, die ab Samstag, 15. Mai, gilt.

Dornbirn, Menlo Park Bei WhatsApp gelten ab Samstag neue Datenschutzbedingungen. Eigentlich hätten Nutzer des Messenger-Dienstes bereits Anfang Februar den neuen Richtlinien zustimmen sollen. Eigentlich – doch dann verschob das Unternehmen den Termin auf 15. Mai. Kritiker warnen vor neuen Möglichkeiten des Daten-Austausches mit der Konzernmutter Facebook. Datenschutzexperte Christian Wirthensohn von der Dornbirner Wirtschaftskanzlei TWP erklärt, was ab Samstag beachtet werden muss

  1. Was passiert am 15. Mai?

WhatsApp will seine neuen Datenschutzbestimmungen in Kraft setzen. Entgegen früheren Ankündigungen sollen Nutzer, die dem Update nicht zugestimmt haben, zunächst weiter ohne Einschränkungen auf den Chatdienst zugreifen können. Einige Wochen später wird der Funktionsumfang für sie aber schrittweise schrumpfen.

<span class="copyright">reuters</span>Welche Konsequenzen die Verweigerung der Einwilligung hat, ist weiterhin nicht ganz klar, betont Jurist Christian Wirthensohn.
reutersWelche Konsequenzen die Verweigerung der Einwilligung hat, ist weiterhin nicht ganz klar, betont Jurist Christian Wirthensohn.

2. Worum geht es bei den Änderungen der Datenschutzbestimmungen?

Soweit ersichtlich, zielt die Aktualisierung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp vor allem darauf ab, zukünftig die Kommunikation mit Unternehmen über WhatsApp zu vereinfachen. „In diesem Zusammenhang werden auch Daten an Facebook übermittelt und offenbar von Facebook auch für eigene Zwecke verwendet“, erläutert Christian Wirthensohn. WhatsApp selbst betonte stets, dass mit der Aktualisierung keine erweiterte Datenweitergabe an Facebook vorgesehen sei. „Auffallend ist, dass die Daten von Nutzern in der Europäischen Union (EU) bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von Facebook – zumindest derzeit – nicht für Werbezwecke verwendet werden sollen“, betont der Experte. „Auch wenn noch viele Fragen ungeklärt sind, haben offenbar auch Facebook bzw. WhatsApp eingesehen, dass die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht einfach ignoriert werden können.“

3. Warum werden die Änderungen kritisiert?

Grundsätzlich müsse beachtet werden, dass auch die bestehenden Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp allenfalls nicht mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar sind, betont Wirthensohn. Auf Kritik stößt insbesondere, dass die tatsächliche Verwendung der personenbezogenen Daten nicht konkret offengelegt wird und auch die verlangte Einwilligung nicht den Vorgaben der DSGVO entspricht. „Es ist zu hinterfragen, ob eine solche Einwilligung tatsächlich freiwillig abgegeben wird, wenn eine vollumfängliche Nutzung der App ohne Einwilligung nicht möglich ist.“

4. Was passiert, wenn man der neuen Richtlinie nicht zustimmt?

„Welche Konsequenzen die Verweigerung der Einwilligung in die Datennutzung hat, ist weiterhin nicht ganz klar“, sagt der Jurist. Die App soll an diesem Tag nicht einfach deaktiviert werden, aber der Funktionsumfang wird schrittweise eingeschränkt werden. Zunächst sollen Nutzer etwa nicht mehr auf ihre Chatliste zugreifen können, wie WhatsApp in einem Blogeintrag erläuterte. Nutzer sollen dann immer wieder daran erinnert werden, den Änderungen zuzustimmen. „Werden die Funktionalitäten der App eingeschränkt, solange keine Einwilligung erteilt wird, wäre wohl tatsächlich davon auszugehen, dass die erteilte Einwilligung nicht ‚freiwillig‘ ist, was zu deren Unwirksamkeit führen würde.“

5. Würden Sie raten, den Messenger zu wechseln?

„Persönlich würde ich unabhängig von den vorgeschlagenen Änderungen bei WhatsApp zur Nutzung alternativer Apps wie zum Beispiel Signal raten“, empfiehlt der Jurist. Der Vorteil bei diesen alternativen Anbietern ist, dass eine Verknüpfung mit anderen Datenbeständen nicht möglich ist. Nutzer sollten aber auch bei alternativen Anbietern die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen genau lesen.