Mietwohnung richtig übergeben

Eine Wohnung sollte so übergeben werden, wie sie sich beim Einzug präsentiert hat. Normale Abnutzung ist durch die Miete abgedeckt.
Aktuell Wie man in eine Wohnung einzieht, so sollte man auch wieder ausziehen. Laut Gesetz ist eine Wohnung „besenrein“ zu übergeben. „Das heißt aber nicht, dass der Inhalt des Kühlschranks verschimmelt sein darf oder haufenweise Schmutzfingerabdrücke die tatsächliche Farbe der Küchenmöbel überdecken.“ Darauf verweist Hausverwalterin Barbara Vonach von Cura Immobilien, Dornbirn.
Sauberkeit ist zumutbar
Eine gewisse Sauberkeit ist jedem ausziehenden Mieter zuzumuten. Wenn der Filter des Dunstabzuges vor Fett trieft und die WC-Schüssel nicht mehr weiß, sondern gelb ist, hinterlässt der ehemalige Mieter gewiss keinen guten Eindruck.
Die Fairness gebietet es, dem neuen Mieter eine saubere Wohnung zu hinterlassen. Abnützung von Wohnräumen ist normal. Falls aber Wände in einer anderen Farbe gestrichen wurden oder Wände durch Raucher vergilbt sind, liegt eine „außerordentliche Abnutzung“ vor. Barbara Vonach: „In diesem Fall gehört die Wohnung fachmännisch ausgemalt.“
Aber auch Kratzspuren von Katzen und Hunden im Parkett sowie bunt dekorierte Wände in Kinderzimmern gehören saniert. „Ausreden wie: ,Das war schon bevor ich eingezogen bin‘ sind unglaubwürdig, wenn Schäden nicht bereits im Einzugsprotokoll dokumentiert wurden.“ Es ist unwahrscheinlich, dass Mieter jahrelang mit einem offensichtlichen Mangel gelebt haben, ohne sich zu beschweren.
Wenn die Wohnung dem Makler bzw. dem Vermieter dann ordnungsgemäß übergeben wurde und keine Betriebskosten oder Mieten ausständig sind, dann ist die zum Einzug entrichtete Kaution unverzüglich an den Mieter
zurückzugeben.
„Bei normaler Abnützung einer Wohnung muss nicht renoviert werden.“
In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit
mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.