Kein Datenschutz fürs Grundbuch

Öffentlich Das Grundbuch
ist für jeden öffentlich zugänglich,
für Immobiliengeschäfte gilt die
Datenschutzgrundverordnung nicht.
Sensible persönliche Daten sind durch die Datenschutzgrundverordnung geschützt. Das gilt aber nicht für den Verkauf und Kauf von Immobilien.
Aktuell Mancher Immobilien-makler wird derzeit mit der Frage konfrontiert, ob denn der Inhalt von Kaufverträgen und die darin enthaltenen Preise von Immobilien nicht vertraulich sind. Dazu erläutert Matthias Hagen, Akad. Immobilienmanager bei RE/MAX Immowest, Lauterach: „Grundstücksgeschäfte sind im Grundbuch festgeschrieben und das Grundbuch ist grundsätzlich öffentlich. Jeder Interessierte kann dort Kaufverträge einsehen und so feststellen, wer eine Immobilie an wen verkauft hat und natürlich auch zu welchem Preis.“
Öffentliche Datenbanken
Die meisten Immobilienmakler nützen deshalb auch diverse Datenbanken, in denen bereits seit Jahren die Verkäufe von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern aufgelistet sind. „Für Makler ist dieses Angebot nützlich, um verschiedene Wertermittlungen durchführen zu können. Es lässt sich beispielsweise klar sehen, wie sich die Preise in einer bestimmten Gemeinde entwickelt haben und es gibt die Unterscheidung nach Typen, also ob es um Baugrund geht oder um Eigentumswohnungen etc.“
Vorsicht geboten
Matthias Hagen warnt allerdings davor, solche Informationen ungeprüft etwa zur Einschätzung der eigenen Immobilie heran-
zuziehen. „Da ist Vorsicht geboten. Auch zwei gleich große Einfamilienhäuser in einer Gemeinde müssen keineswegs gleich viel wert sein. Entscheidend ist in jedem Einzelfall die Lage, weiters sind Alter und Zustand zu berücksichtigen.“
Erfahrene Immobilienmakler können eine realitätsnahe Werteinschätzung nicht nur aufgrund der reinen Vergleichszahlen, sondern auch durch die tagtägliche Arbeit am Immobilienmarkt anbieten und bieten auch Hilfe-
stellung bei der Optimierung der Immobilie für den Verkauf.
„Veröffentlichte Immobilienpreise eignen sich nur bedingt zur Wertermittlung.“