“Über die Grenze”: Wie Hilfsarbeiter Arthur Vogt Opfer der Nazi-Justiz wurde

Heimat / 17.08.2023 • 16:10 Uhr
Arthur Vogt wurde 1944  von den Nazis letztlich hingerichtet. <span class="copyright">Familienarchiv Fuchs/Vorarlberger Landesbibliothek</span>
Arthur Vogt wurde 1944 von den Nazis letztlich hingerichtet. Familienarchiv Fuchs/Vorarlberger Landesbibliothek

Arthur Vogt und sein Begleiter scheiterten am Weg nach Höchst.

Lustenau Die gemeinsame Serie der VN-Heimat und des Jüdischen Museums Hohenems findet mit einer weiteren Fluchtgeschichte aus dem Projekt www.ueber-die-grenze.at ihre Fortsetzung. Diesmal steht das Schicksal des 1912 im schweizerischen Gossau geborenen Arthur Vogt im Fokus, der am späten Abend des 22. März 1943, gemeinsam mit dem aus Polen stammenden Zygmunt Bąk, auf dem Lustenauer Rheindamm zwischen dem Augartenweg und der Eisenbahnbrücke aufgegriffen wurde.

Aufgriffsmeldung vom 22. März 1943. <span class="copyright">BArch_R 3018/3640, Bundesarchiv</span>
Aufgriffsmeldung vom 22. März 1943. BArch_R 3018/3640, Bundesarchiv

Arthur Vogt, der zwar in der Schweiz zur Welt kam und in einer katholischen Familie im Kanton St. Gallen aufwuchs, wechselte in seinem Leben mehrmals die Staatsbürgerschaft. Schweizer war er dabei nie, denn bei seiner Geburt existierte noch die k. u. k. Monarchie, dessen Untertan er aufgrund der Herkunft seiner Eltern bis zum Ende des Ersten Weltkriegs blieb. Danach erhielt er einen tschechoslowakischen Pass, später wurde er in den Dokumenten als Deutscher geführt.


Aus der Schweiz wurde Vogt als Homosexueller, damals noch ein verfolgtes Delikt, nach mehreren Vorstrafen schließlich ausgewiesen. Dies hinderte den später in München lebenden Vogt zwar nicht daran, weiterhin seine Eltern zu besuchen, jedoch wurde er dafür wegen „unerlaubtem Aufenthalt“ mehrmals bestraft. Beruflich versuchte er sich als Möbelträger und Hilfsarbeiter über Wasser zu halten, was wohl nur mäßig gelang, wie Verurteilungen wegen Bettelns und kleineren Diebstählen nahelegen. Im März 1943 reiste der 30-Jährige gemeinsam mit seinem Begleiter Zygmunt Bąk abermals in die Vorarlberger Grenzregion, wo der Hilfszollbetriebsassistent Hans Peterlunger die beiden anhielt und nach ihrem Ziel fragte. Nachdem Peterlunger feststellte, dass einer der beiden nur gebrochen Deutsch sprach, nahm er sie vorläufig fest und führte sie zur Grenzaufsichtsstelle Rheindorf ab.

Arthur Vogt, um 1940. <span class="copyright">Familienarchiv Fuchs</span>
Arthur Vogt, um 1940. Familienarchiv Fuchs

Beim Verhör gab Arthur Vogt an, am Grenzübergang in Höchst seine Mutter treffen zu wollen und Bąk erst in Lustenau begegnet zu sein, als dieser ihn nach dem Weg fragte. Der Aussage des Polen ist wiederum zu entnehmen, dass er in Höchst seinen angeblich dort bei Bauern arbeitenden Bruder treffen und sich selbst später beim paramilitärischen Bautrupp „Organisation Todt“ als Fremdarbeiter melden wollte. Nach strengen Befragungen verwickelten sich die beiden aber doch in Widersprüche und mussten zugeben, dass sie sich bereits in München kennengelernt hatten und gemeinsam in die Schweiz flüchten wollten. Der Fall wurde zunächst an die Oberstaatsanwaltschaft Feldkirch übergeben, wo Vogt auch noch im Jänner 1944 inhaftiert war. Seiner zwischenzeitlichen Bitte um Frontbewährung wurde nicht stattgegeben, stattdessen wurde er nach München-Stadelheim verlegt.

Abschiedsbrief

In München verfasste Vogt im Juni noch einen letzten Brief an seine Eltern, um diese über die Ereignisse der letzten Monate zu unterrichten. Außerdem bat er um die Zusendung von ein wenig Brot und Obst, doch die Beförderung des Briefes sollte nie genehmigt werden. Auf den 17. August datiert hingegen der schriftliche Erlass des, mit „Feindbegünstigung“ begründeten, Todesurteils, welches am 12. September 1944 vollstreckt wurde. Im Protokoll wurde vermerkt: „Der Hinrichtungsvorgang dauerte vom Verlassen der Zelle an gerechnet 2 Minuten 20 Sekunden, von der Übergabe an den Scharfrichter bis zum Falle des Beiles 10 bzw. 12 Sekunden. Zwischenfälle oder sonstige Vorkommnisse von Bedeutung sind nicht zu berichten.“

Abschiedsbrief von Arthur Vogt an seine Eltern, 16. Juni 1944.<br><span class="copyright">BArch_R 3018/3640, Bundesarchiv</span>
Abschiedsbrief von Arthur Vogt an seine Eltern, 16. Juni 1944.
BArch_R 3018/3640, Bundesarchiv

“Eine sehr gute Seele”

Wenige Wochen später wandte sich Lina Vogt, die noch keine Kenntnis vom Tod ihres Sohnes hatte, in einem Schreiben an den Berliner Volksgerichtshof. In ihrem Brief, bat sie um Auskunft, wie sie ihrem Sohn helfen könnte, und schrieb: „Als Mutter möchte ich nichts unterlassen, um meinen lieben Sohn zu retten! Da ich weiss dass in ihm eine sehr gute Seele steckt!“

Wenig später erhielt die Familie den Nachlass von Arthur Vogt: „1 Mantel, 1 Hut, 1 Rock, 2 Hosen, 1 Weste, 2 Hemden, 6 Paar Socken, 1 Aktentasche, 6 Schlüssel, 1 Drehbleistift, 1 Zahnbürste, 1 Paar Halbschuhe, 1 Paar Hausschuhe, 1 Brieftasche mit alten Briefen, 1 Geldbörse, 2 Bürsten, 1 Rasierapparat, 1 Löffel, 1 Messer, 1 Schere, 1 Binder.“ RAE