Nach Ausraster auf Marktplatz: Angebot des Gerichts scheint 21-Jährigen nur mäßig zu begeistern

Gewalt und Verbrechen / 04.05.2025 • 13:10 Uhr
Prozess Jugendlicher Nötigung Security
Der 21-Jährige war am 7. Dezember nicht mehr nüchtern, als es zum Vorfall kam. EC

Nach Diversion wartet nun gemeinnützige Arbeit auf jungen Nachtschwärmer.

Feldkirch Am siebten Dezember vergangenen Jahres ging der 21-jährige Dornbirner aus; unter anderem besuchte er ein Lokal am Dornbirner Marktplatz. Gegen Mitternacht kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem Security. „Wenn Du meinen Bruder nicht in Ruhe lässt, bringe ich Dich um“, schnauzte der Nachtschwärmer den Sicherheitsdienst an. „An den Vorfall kann sich mein Mandant nur bruchstückhaft erinnern“, so sein Anwalt Stefan Denifl bei der Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch.

Dann fällt dem Angeklagten aber doch noch einiges ein. Vor allem, was er angeblich dezidiert ausschließen kann. Man habe ihn auf der Polizei zu keinem Alkoholvortest aufgefordert, so seine Aussage. Im Protokoll steht etwas anderes. Zumindest zum Konsum gibt es Angaben: Sechs bis sieben große Bier plus einige Wodka.

Einsichtig

Dass er einen Fehler gemacht hat, sieht der Beschuldigte ein. Die Frage, ob sich ein Security alles gefallen lassen muss, beantwortet der Maturant mit „Nein“. Zurzeit arbeitet er geringfügig als Monteur. Er will noch herausfinden, in welche Richtung er sich mit seinem Schulabschluss entwickeln will. 1100 bis 1200 Euro verdient er monatlich. Zeit hat er also noch übrig.

Richter Dietmar Nußbaumer macht ihm das Angebot einer Diversion, also einer Lösung, bei welcher der Geständige, der bislang noch keine Vorstrafe hat, weiterhin unbescholten bleibt. Das ist ein Vorteil bei der Stellensuche. Doch der junge Mann findet 90 Stunden gemeinnützige Arbeit mäßig spannend, meint, er arbeite ja jetzt schon in einem Bereich, wo er Menschen Gutes tut. „Der Verein Neustart wird für Sie etwas Passendes finden“, versichert der Richter. Mit einem „Von-mir-aus“-Gesicht und schlurfendem Gang nimmt der junge Mann das Angebot an. In sechs Monaten muss er die 90 Stunden hinter sich gebracht haben, sonst droht eine Verurteilung wegen Nötigung. „Sie hatten 2018 schon einmal eine Diversion, ich glaube, Sie können zufrieden sein, diese zweite Chance zu bekommen“, so der Richter.

Kein Bedarf

Wie er sein Trinkverhalten sieht, fragt der Richter noch nach. „Am Feierabend ein Bier, wenn ich in einen Club gehe, mehr“, gibt der Maturant zu. Bedarf für eine Suchtberatung sieht der junge Mann trotz zweimaligen Nachhakens seitens des Gerichts nicht. Vor dem Security und später bei der Polizei machte der junge Mann einen aggressiven Eindruck und verhielt sich ziemlich ausfallend. Dennoch, er bleibt dabei: „Alkohol ist für mich kein Problem“. Zu den 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit kommen noch 80 Euro Gerichtskosten. Ist alles abgeleistet, ist die Sache vom Tisch.