Einsicht in e-Medikation

Gesund / 22.12.2017 • 10:27 Uhr
Einsicht in e-Medikation

Vorarlberg startet als erstes Bundesland in Österreich ab Jänner 2018 mit der sogenannten e-Medikation im niedergelassenen Bereich und in den Apotheken. Es scheint, als hätten nunmehr alle Stakeholder die Vorteile der e-Medikation, die Teil der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ist, erkannt. Mit der e-Medikation werden in einer „e-Medikationsliste“ alle von den Ärzten verordneten und in den Apotheken abgegebenen Medikamente gespeichert. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Medikamente nicht auf der e-Card aufscheinen, sondern in die e-Medikationsliste des Elektronischen Gesundheitsakts eingespeist werden. Dadurch sieht der behandelnde Arzt sofort, welche Medikamente verschrieben und abgegeben wurden. Er kann somit Wechselwirkungen berücksichtigen bzw. verhindern. Mehrfachverschreibungen können genauso wie Überdosierungen vermieden und die Patientensicherheit wesentlich erhöht werden.

Die ELGA-Ombudsstelle ermöglicht einen niederschwelligen und bürgernahen Zugang zu ELGA und ist bei der Patientenanwaltschaft Vorarlberg angesiedelt. Das offenkundige Interesse der Stakeholder, ELGA aktiv zu nutzen und die e-Medikation somit für Bürger frühzeitig anwendbar zu machen, wird hier ausdrücklich begrüßt. Zu den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen die Unterstützung der Bürger zur Einsichtnahme in ihre ELGA und die Durchführung von gewünschten Änderungen, die Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen, aber auch Beratung und Information. Wer seine e-Medikationsliste einsehen möchte, jedoch nicht über eine Handysignatur verfügt, kann dies bei der ELGA-Ombudsstelle kostenlos tun.

Kontakt: Telefon: 05522/8155 333, E-Mail: vorarlberg@elga-ombudsstelle.at, Bürozeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr. Um Terminvereinbarung wird gebeten.