Fehlerteufel
Richtigstellung. In der jüngsten Kolumne der Patientenanwaltschaft Vorarlberg zum aktuellen Thema „Unterbringung“ hat sich ein Fehler eingeschlichen. So hieß es unter anderem: „Hier gilt das Heimaufenthaltsgesetz, das ans Unterbringungsgesetz angelehnt ist, nicht.“ Richtig muss es heißen: „Hier kommt das Heimaufenthaltsgesetz zum Tragen, das im Übrigen ans Unterbringungsgesetz angelehnt ist.“ Wir bitten um Entschuldigung.