Nebenkosten nicht vergessen

Beim Immobilienverkauf entstehen zwar Aufwendungen, doch trägt der Käufer
zu sehr großen Teilen die Nebenkosten der Kaufabwicklung.
Finanzen So muss der Käufer die Notarkosten übernehmen. Die Gebühren für Eintragungen bzw. Änderungen im Grundbuch betragen etwa 0,5% des Kaufpreises. Zusätzliche Kosten sind die Grunderwerbssteuer und die Immobilienertragssteuer. In beiden Fällen ist die Höhe vom Verkaufspreis abhängig. Für den Fall, dass der Immobilieneigentümer einen Makler mit dem Hausverkauf beauftragt, fallen gegebenenfalls Maklergebühren an. Diese werden vom Verkäufer und Käufer bezahlt und zwar von beiden Parteien zu gleichen Teilen. In Einzelfällen zahlt lediglich eine Vertragspartei die anfallenden Gebühren. Den größten Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf trägt in der Regel der Käufer (ca. 10 Prozent des Kaufpreises), sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde. Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) ist ausschließlich vom Verkäufer zu bezahlen. Kosten für die Vertragserrichtung, die Treuhandschaft und Grunderwerbsteuer sind in der Regel vom Käufer zu bezahlen.
Rückzahlung Förderungsdarlehen
Wer zum Zeitpunkt des Verkaufs noch über ein Festdarlehen finanziert, muss unter Umständen mit Extrakosten bei der Kreditauflösung rechnen. Die finanzierende Bank dürfte eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, falls sie durch die vorzeitige Auflösung des Darlehens einen Zinsschaden erleidet. Eine Möglichkeit wäre, statt den Kredit aufzulösen, ihn nach dem Immobilienverkauf für die nächste zu finanzierende Immobilie zu nutzen. Auch etwaige Förderdarlehen müssen vor dem Verkauf zurückgezahlt werden. Eventuell kann das Förderdarlehen – unter gewissen Voraussetzungen – vom Käufer übernommen werden. Seriöse Immobilienexperten beraten gerne zu allen Details und informieren über die Nebenkosten beim Immobilienverkauf.