Wirksame Abschattung

Abschattungen haben Hochkonjunktur, der Widerstand von Hausverwaltungen
gegen nachträglich angebrachte Jalousien lässt nach.
Wohnen In unseren südlichen Nachbarländern ist es ein gewohntes Bild: Rollläden, Fensterläden, Jalousien oder Markisen sorgen zur heißesten Tageszeit für viele Stunden für einen kühlenden Dauerschatten. Der Hitzeschutz durch mechanische Hilfen wie fixe, bewegliche oder sogar lebendige – sprich pflanzliche –Verschattungselemente macht absolut Sinn. Die Hitze wird mit einem außenliegenden Sonnenschutz bereits abgefangen, bevor sie ins Wohnungs- oder Hausinnere dringen kann. Rollläden, Fensterläden, Jalousien, Markisen oder verschiebbare Elemente entfalten somit eine effektive Kühlwirkung. Der Wohnkomfort bleibt erhalten, ohne dass eine Klimaanlage eingebaut werden muss. Wünschen sich Mieter eine nachträgliche Anbringung von Jalousien, stellen sich meist zwei Fragen: Wird diese Maßnahme überhaupt genehmigt und wenn ja, wer übernimmt die Kosten?
Klimawandel als Argument
Je nach Mietvertrag, Objekt und Eigentümergemeinschaft ist jeder Fall individuell zu betrachten. So viel sei jedoch gesagt: Immer öfter werden Abschattungsmaßnahmen mit dem Argument der vermehrten Hitzetage aufgrund des Klimawandels auch gegen manchen Widerstand realisiert. Ein entsprechendes Gerichtsurteil aus dem Jahr 2018 wird dazu vielfach zitiert. Manche Mieter lassen Außenjalousien auf eigene Kosten einbauen. Dies muss zuvor selbstverständlich unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden. Jalousien etc. stellen zwar eine wesentliche Veränderung dar, werden die Arbeiten jedoch fachgerecht durchgeführt, können diese nicht so leicht versagt werden. Insbesondere dann, wenn sich womöglich noch mehr Parteien desselben Hauses anschließen, die Eigentümergemeinschaft den Veränderungen zustimmt und der Wert der Wohnung mit Abschattungsmöglichkeit keinesfalls abnimmt. Gutes Einvernehmen erleichtert die Vorgangsweise für alle Parteien.