Zankapfel Komposthaufen

Eigentum / 20.05.2020 • 16:47 Uhr
Die Geruchsentwicklung durch einen Komposthaufen kann stören.Shutterstock
Die Geruchsentwicklung durch einen Komposthaufen kann stören.Shutterstock

Ärgerlich ist, wenn beim Aufenthalt auf der Terrasse Geruch von verrottendem
Kompost vom Nachbargrundstück in die Nase zieht.

recht Einwirkungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, werden mit dem Begriff „Immissionen“ bezeichnet. Fühlt man sich durch eine vom Nachbargrund ausgehende Immission beeinträchtigt, kann man den Nachbarn um Unterlassung bitten. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass der Komposthaufen versetzt wird und die Gerüche nicht immer genau auf die nachbarliche Terrasse ziehen? Ein geschlossener Behälter kann ebenso die Geruchsbelästigung eindämmen wie die ordnungsgemäße Handhabe. Nutzt dies nichts, kann man im nächsten Schritt wegen dieser Einwirkung eine Klage anstrengen. Die nachbarrechtlichen Vorschriften gelten nicht nur für Grundstücke, sondern sinngemäß auch für Wohnungen. Die Untersagung der genannten Einwirkungen – und damit ein erfolgreicher Prozessausgang – ist aber nur dann möglich, wenn die Einwirkungen des Nachbarn das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des eigenen Grundstückes wesentlich beeinträchtigen.

Kein Fleisch auf den Kompost!

Die von einem Misthaufen des Nachbarn ausgehende Geruchsbelästigung ist im dörflichen Gebiet eher als ortsübliche Beeinträchtigung zu werten, da diese in solchen Gebieten üblich ist. Gegen eine übliche Geruchsbelästigung wird man mit einer Unterlassungsklage wohl weniger erfolgreich sein. Vielfach riecht Kompost durch falsche Verwendung besonders stark. Werden Fleischreste und Knochen entsorgt, zieht man Ungeziefer an – bis hin zu Ratten. Ein nach gärtnerischen Gesichtspunkten ordnungsgemäß angelegter und gepflegter Kompost „duftet“ weitaus weniger, als ein rein zur Entsorgung von Küchenabfällen angelegter „Misthaufen“. Eine Einigung ist auch hier – wie in vielen anderen Fällen – einem Prozess vorzuziehen.