Gegenseitige Rücksichtnahme

In Zeiten von Homeoffice und -schooling ist von allen viel Rücksichtnahme
im Zusammenleben gefordert.
ruhestörung Die eine hat eine Videokonferenz mit dem Arbeitgeber, während der Nachbar Klarinette übt. Die Kindern, die soeben ihre Aufgaben erledigt haben, sausen im oberen Stock lautstark durch die Räume, während sich die Krankenschwester vom Nachtdienst erholen möchte. Das Zusammenleben in Zeiten von Covid-19 ist durch die Ausgangsbeschränkungen viel schwieriger geworden. Schöne Nachbarschaftshilfen wie Einkaufen für Risikogruppen und ein Schwatz von Balkon zu Balkon stehen vermehrt auch Streitigkeiten gegenüber. Gerade in Hausgemeinschaften liegen bei Ruhestörungen gerne die Nerven blank. Auch ohne Corona galt bislang: Grundsätzlich müssen sich Hausbewohner stets so verhalten, dass ihre Nachbarn möglichst wenig gestört werden. Fernseher, Lautsprecher und persönliche Gespräche sollten während des gesamten Tages die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Arbeiten mit starker Lärmentwicklung müssen rasch und zügig durchgeführt werden.
Nachtruhe einhalten
Im Moment fällt Lärm auch viel mehr auf als vor den Ausgangsbeschränkungen. Dieser Tage sind fast alle überwiegend daheim – die Kinder, die Hobbymusiker, die Sänger, Arbeiter, Angestellten, die Raucher und die Sportler. Die angespannte Situation wird durch Lärm zusätzlich verschärft. Besonnenheit und Rücksichtnahme ist dieser Tage besonders wichtig. Grundsätzlich sollte zwischen 22 und 6 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden. Natürlich dürfen Kinder spielen und Hunde bellen, wenn dies zu verträglichen Zeiten stattfindet. Selbstverständlich darf man weiterhin Klarinette üben oder singen. Aber in verträglicher Dauer und Lautstärke. Wer jetzt viel Zeit daheim verbringt und sein Dolby-Digital-System genießt, sollte ebenfalls an die Lärmtoleranz der Nachbarn denken.