Heckenschnitt im Spätherbst

Beim Heckenschneiden gilt das Gebot der Rücksichtnahme.
Bei Straßen kann ein Rückschnitt verlangt werden.
Pflege Wer es noch nicht getan hat, sollte spätestens dieser Tage nochmal zum Werkzeug greifen, um seine Pflanzen für den Winter zu präparieren und Wege astfrei zu bekommen. Es existiert in Österreich (noch) keine Vorschrift, dass eine Bepflanzung nur in einem bestimmten Mindestabstand an der Grundstücksgrenze vorgenommen werden darf. Wer mit wild wuchernden Sträuchern allerdings Zufahrten behindert oder Verkehrsteilnehmern die Sicht nimmt, hat Handlungsbedarf. Bis Anfang November können Gehölze – sofern es nicht unter 5 Grad Celsius hat, noch gut zurückgeschnitten werden. Nicht alle Sträucher mögen einen Herbstschnitt, so sollen Forsythien, Flieder oder Rhododendron besser im Frühjahr geschnitten werden. Eine Faustregel für den Heckenschnitt ist, den neuen Austrieb zu halbieren. Es darf daher mit scharfem Werkzeug einmal kräftig geschnitten werden.
Straßenverkehrsordnung
Hängen Pflanzenteile oder Äste in das öffentliche Gut, regelt die Straßenverkehrsordnung mit § 91 die Pflicht der Pflege und des Zurechtschneidens klar. Bäume, Hecken, Sträucher welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehr beeinträchtigen, müssen geschnitten werden.
Wildwuchs bändigen
Auch Wildwuchs, der die Benutzbarkeit der Straßen einschließlich von Anlagen, wie Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen beeinträchtigt, muss ausgeästet und entfernt werden. Beim Schnitt gilt, dass ein Drittel des Triebes abgeschnitten werden kann. Der Baum soll in der Regel seine natürliche Wuchsform behalten. Bei größeren Schnittwunden besteht die Gefahr, dass Wunden faulen und Pilze eindringen. Gemeinsame Hecken sollten in Vereinbarung mit dem Nachbarn gepflegt und geschnitten werden.