Ratschläge beim Immokauf

Recht. Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung ist es wichtig, zuerst einen Blick ins Grundbuch zu werfen.
Dabei werden die Eigentumsverhältnisse des Objektes geklärt. Die Wohnung kann einen oder sogar mehrere Eigentümer haben, evtl. können Pfandrechte bestehen. Neben Alter, Zustand und Lage einer Wohnung sind unterschiedliche weitere Informationen wichtig. Gerade bei Wohnungen im Wohnungseigentum ist es ratsam, so viele Informationen wie möglich einzuholen. Dabei können Fragen nach dem Zubehör wie Keller oder Dachboden, einer Parifizierung und weiteren Nutzungsvereinbarungen geklärt werden. Wichtig zu wissen ist es auch, ob und in welcher Höhe Reparaturrücklagen vorhanden sind. Sollten in naher Zukunft umfangreiche Sanierungsarbeiten geplant sein, können große Summen auf die Käufer zukommen. Wird in einem Objekt das gesamte Dach erneuert und wärmegedämmt oder die komplette Gebäudehülle wärmegedämmt, reichen die vorhandenen Reparaturrücklagen meist nicht aus. Nachzahlungen sind dann von den neuen Wohnungseigentümern zu erwarten.
Gewährleistung
Generell gilt die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Die Frist zur Geltendmachung beträgt bei „unbeweglichen Sachen“ drei Jahre. Aber: Dieser Anspruch kann beim Kauf gebrauchter Liegenschaften von Privatpersonen vertraglich ausgeschlossen werden, was allerdings nicht ratsam ist. Der Verkäufer muss dann nicht für Mängel oder bestimmte Eigenschaften des Kaufobjekts einstehen. Wenn sich nach Übergabe herausstellt, dass die Wohnung mangelhaft ist, muss der Verkäufer die mangelhafte Sache bei einem Verzicht nicht austauschen oder reparieren, wie es sonst üblich wäre. Anwaltlicher Rat bei der Vertragserrichtung ist eine Option, um rechtliche Fallen zu vermeiden.