Beschlossen und verordnet

15.04.2026 • 14:17 Uhr
Beschlossen und verordnet
Mechthild Bawart mit einem aufblasbaren Stift: zum Unterschreiben etwas ungeeignet, als Hoffnungssymbol für eine rege Teilnahme am Volksbegehren aber auffällig. VN/Serra

Volksbegehren hat laut Land keine Wirkung auf Planungs- und Entscheidungsprozesse.

Schwarzach Das Volksbegehren „Ja zum Erhalt“ ist seit Mittwoch am Start. Was die Wählerinnen und Wähler daraus machen, wird sich spätestens nach dem 10. Juni zeigen. Es geht, wie berichtet, um die Abteilungen Gynäkologie, Geburtshilfe und Kinderheilkunde, die vom Stadtspital Dornbirn ins Landeskrankenhaus Bregenz verlegt werden sollen. Dagegen rührt sich Widerstand, der nun in einem Volksbegehren gipfelt. Vonseiten des Landes heißt es dazu unter anderem auf VN-Anfrage: „Die getroffenen Strukturentscheidungen für 24 Fachrichtungen – darunter auch jene zur Geburtshilfe am Krankenhaus Dornbirn – sind rechtlich beschlossen und verordnet.“ Ein Volksbegehren sei ein starkes basisdemokratisches Signal, habe aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung auf bereits beschlossene Planungen oder bestehende Verordnungen. Natürlich verpflichte ein erfolgreiches Volksbegehren dazu, in den zuständigen Gremien sich mit dem Thema zu beschäftigen, es ersetzt jedoch keine der gesetzlich vorgesehenen Planungs- und Entscheidungsprozesse und könne daher eine bereits rechtskräftig beschlossene Krankenhausstruktur nicht unmittelbar rückgängig machen.

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Mit dem herkömmlichen Schreibgerät funktionierte die Unterschriftleistung problemlos.

Fachlich-medizinische Frage

Einmal mehr wird betont, die Umsetzung der beschlossenen Planung erfolge transparent und unter Einbindung aller betroffenen Abteilungen, die Projektstarts für die Teams seien bereits erfolgt. Das Ziel bleibe klar: „Wir wollen eine qualitativ hochwertige und langfristig tragfähige Gesundheitsversorgung für ganz Vorarlberg sicherstellen. Entscheidungen werden auf Basis medizinischer Qualitätsstandards, realistischer Versorgungszahlen und der Verfügbarkeit von Fachpersonal getroffen.“ In den Krankenhäusern des Landes arbeiten rund 6000 Beschäftigte. In der Stellungnahme wird auch darauf verwiesen, dass in der grundsätzlichen Diskussion zwei Sichtweisen zu unterscheiden sind: Die Frage nach der Qualität einer größeren Geburtshilfe sei eine fachlich-medizinische und müsse daher von Fachleuten beantwortet werden, nicht von der Politik, aber auch nicht von der Bevölkerung.

Geregelter Prozess

Was die Zusammenführung an welchem Standort betrifft, sind die emotionalen Reaktionen der Stellungnahme zufolge nachvollziehbar, eine Zusammenführung in Dornbirn hätte, heißt es, aber ebenso Widerspruch hervorgerufen wie umgekehrt.  Letztlich gelte es, bei mehreren möglichen Optionen eine Entscheidung zu treffen, die auf medizinischen, planerischen und organisatorischen Kriterien beruhe und die Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sicherstelle. Die Krankenhausplanung im Rahmen des Regionalen Strukturplans Gesundheit 2030 unterliege zudem einem klar geregelten Planungsprozess zwischen Bund, Land und Sozialversicherung.

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Und erledigt: Mechthild Bawart gibt den unterschriebenen Zettel ab.