Kärntner Windkraftzonen im Landtag einstimmig beschlossen

Die strikte Kärntner Windkraftzonierung, laut der es im Bundesland maximal 50 Windräder auf 0,077 Prozent der Landesfläche geben soll, ist am Donnerstag einstimmig im Kärntner Landtag beschlossen worden. Schon zuvor hatte sich allerdings abgezeichnet, dass die dadurch aus Windkraft erzeugte Energie zu wenig für die vom Bund geplanten Ausbauziele ist. Das bestätigen der APA vorliegende Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
Abgeordneter Herbert Gaggl (ÖVP) lobte als zuständiger Ausschussobmann den Entwurf: Es gehe darum, gemeinsam Lösungen zu suchen und nicht auseinanderzudividieren, das Windkraftthema hätte jedenfalls das Potenzial gehabt, die Bevölkerung zu spalten. “Wir setzen nun nur so viele Windräder wie nötig um und konzentrieren uns auf die Gebiete, in denen schon Infrastruktur vorhanden ist”, so Gaggl. Wie wichtig ein gemeinsames Krisenmanagement sei, hielt Christof Seymann (SPÖ) in seinem Beitrag fest – das sei durch die Verhandlungen rund um die Windkraftzonierung deutlich geworden. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern “und auch von Diktaturen, die uns keineswegs wohlgesonnen sind”, müsse reduziert werden, etwa durch erneuerbare Energieträger.
FPÖ-Klubobmann Erwin Angerer erklärte, seine Partei werde dem Entwurf, der Ergebnis von langen Verhandlungen sei, zustimmen. Allerdings habe es dafür durchaus einen Anstoß gebraucht. Ausdrücklich dankte er den Stimmberechtigten der Volksbefragung vom vergangenen Jahr, die dem “Wildwuchs-Ausbau” Einhalt geboten hätten. Man habe vonseiten der Regierung den nicht bindenden “Volksentscheid” trotzdem zur Kenntnis genommen. Team-Kärnten-Mandatar Karl Markut sprach von einer “historischen Einigung”: Die Zonierung stelle einerseits Rechtssicherheit dar, sei andererseits aber auch “bestens dafür geeignet, einen Wildwuchs zu verhindern. Es muss nicht auf jedem Berg ein Windrad stehen”.
0,16 TWh zu wenig
Die Energie, die diese 50 Windräder liefern, dürfte aber zu wenig für die vom Bund ins Auge gefassten Ausbauziele sein. Konkret geht es um das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), für dessen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig ist. Tritt dieses in Kraft, ist sein Ziel nicht nur eine – wie der Name schon sagt – Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energieformen, das Gesetz enthält auch Mindestziele für den Ausbau in den Bundesländern. Für Kärnten bedeutet das, dass bis zum Jahr 2030 2,246 TWh zusätzliche Energie aus erneuerbaren Trägern erzeugt werden muss. Allerdings: Auch für die einzelnen Erzeugungsformen sind Mindestwerte vorgegeben. Aus Wasserkraft müssen in Kärnten um 0,2 TWh mehr erzeugt werden, aus Photovoltaik 0,63 TWh mehr und aus Windkraft 0,56 TWh mehr als noch im Jahr 2020.
Und genau die letzte Zahl spießt sich mit der Einschränkung Kärntens, die am Donnerstag von allen vier Parteien im Landtag beschlossen wurde. Der darin enthaltene Zonierungsentwurf lässt rund 50 Windkraftanlagen zu. “Ob und in welcher Art und Weise diese Zonen für den Ausbau genutzt werden, obliegt den Projektwerbern, sprich die technische Ausgestaltung, die gewählten Anlagentypen sowie konkrete Projektkonfigurationen”, hieß es auf APA-Anfrage vom Land Kärnten. Somit könne “nicht abschließend seriös beziffert werden, wie hoch die konkrete zukünftige Erzeugung sein wird”. Allerdings: “Der Ertrag der 46 derzeit bestehenden, geplanten oder in Genehmigung befindlichen Anlagen beträgt laut unseren Ertragsberechnungen rund 400 GWh bzw. 0,4 TWh.” Deutlich zu wenig für das Mindestziel.
Neubau oder Nachbesserung
Hat die Kärntner Regelung mit der Beschränkung der Windradzahlen also schon vor ihrem Beschluss ein Ablaufdatum? Nicht unbedingt. Denn um das vom Bund vorgegebene Mindestziel zu erreichen, könne man bestehende Anlagen nämlich auch nachbessern. “Durch sogenanntes Repowering wäre es möglich, das Energiepotenzial bestehender Anlagen deutlich zu heben, ganz ohne weitere Windräder errichten zu müssen”, unterstreicht Energiereferent Sebastian Schuschnig (ÖVP).
So oder so: In Kärnten müsste man nach Beschluss des EABG also entweder nachbessern oder neue Windräder errichten. So weit sei es aber noch nicht, hieß es vom Land: Detaillierte Fragen könne man erst konkret beantworten, “wenn das EABG im Nationalrat beschlossen wurde”. Sollte das der Fall sein, “werden wir natürlich klären, wie und ob die dort festgelegten Ziele zu erreichen sind”. Grundsätzlich sei es ein “ganz normaler Vorgang in der Politik”, dass landesgesetzliche Anpassungen notwendig seien, weil sich Bundes- oder EU-Vorgaben änderten.
Und aus einem weiteren Grund könnte eine Novelle nötig werden: Wie die ÖVP vergangene Woche bekanntgegeben hatte, werden Anfang März die Ergebnisse einer vom Land in Auftrag gegebenen Studie zur Stromversorgung in Kärnten erwartet, inklusive Szenarien, wie Versorgungslücken, insbesondere die “Winterstromlücke”, zu schließen wären.
Einigung nach Volksbefragung
Die Windkraftzonierung ist Folge der Kärntner Windkraft-Volksbefragung, die auf Antrag der FPÖ und Teilen des Team Kärnten am 12. Jänner 2025 über die Bühne ging. 51,5 Prozent der Teilnehmer stimmten dabei für ein Verbot der Errichtung neuer Windräder. Die Wahlbeteiligung lag bei 35 Prozent. Als Reaktion auf die Befragung wurde die Zonierung erarbeitet, laut der es nur in vier Gemeinden im Bezirk Wolfsberg möglich sein wird, Windräder zu errichten. Damit wurden lediglich 0,077 Prozent der Landesfläche als Windkraftzonen ausgewiesen.
Ende 2025 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass die Volksbefragung wegen der wertenden Fragestellung gesetzwidrig war. Diese lautete: “Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?” Direkte Auswirkung auf das nun beschlossene Gesetz hatte die VfGH-Entscheidung aber nicht.